Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-17 U 178/15

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 20.10.2015 ohne mündliche Verhandlung gem. § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.

Die Kläger erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 19.02.2016 hier eingehend. Sie mögen binnen dieser Frist gegebenenfalls auch mitteilen, ob sie das Rechtsmittel zurücknehmen.


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