Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-12 U 30/15

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 11.05.2015 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer – Einzelrichterin – des Landgerichts Düsseldorf (5 O 212/14) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 18.359,91 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.05.2013 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 91 % und die Klägerin zu 9 %.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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