Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 10 W 429/17

Tenor

Auf die weitere Beschwerde der Landeskasse werden der Beschluss der 16. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 18. September 2017 und der Beschluss des Amtsgerichts Solingen – Nachlassgericht – vom 6. Februar 2017 abgeändert.

Die Erinnerung der Kostenschuldnerin gegen den Kostenansatz des Amtsgerichts Solingen vom 16. Dezember 2016 (Bl. I GA) in Verbindung mit der hierzu ergangenen Kostenrechnung vom 19. Dezember 2016 (Kassenzeichen 7…) wird zurückgewiesen.

Das Verfahren über die weitere Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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