Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Kart 59/17 (V)

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin vom 21.07.2017 gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 07.07.2017, Az.: BK6-17-205, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen Kosten der Bundesnetzagentur trägt die Antragstellerin. Eine weitere Kostenerstattung findet nicht statt.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf … Euro festgesetzt.


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A.

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B.

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