Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 U 78/18

Tenor

Die Selbstablehnung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht ……………… wird für unbegründet erklärt.

Das Ablehnungsgesuch der Beklagten zu 2. wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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