Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Wx 86/21

Tenor

I.

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Oberhausen vom 5. März 2021 wird zurückgewiesen.

II.

Der Beteiligte zu 1. hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

III.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

IV.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 Euro festgesetzt.


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