Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

FamFG § 3 Verweisung bei Unzuständigkeit

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

(1) Ist das angerufene Gericht örtlich oder sachlich unzuständig, hat es sich, sofern das zuständige Gericht bestimmt werden kann, durch Beschluss für unzuständig zu erklären und die Sache an das zuständige Gericht zu verweisen. Vor der Verweisung sind die Beteiligten anzuhören.

(2) Sind mehrere Gerichte zuständig, ist die Sache an das vom Antragsteller gewählte Gericht zu verweisen. Unterbleibt die Wahl oder ist das Verfahren von Amts wegen eingeleitet worden, ist die Sache an das vom angerufenen Gericht bestimmte Gericht zu verweisen.

(3) Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Er ist für das als zuständig bezeichnete Gericht bindend.

(4) Die im Verfahren vor dem angerufenen Gericht entstehenden Kosten werden als Teil der Kosten behandelt, die bei dem im Beschluss bezeichneten Gericht anfallen.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 12 UF 165/24
15. Januar 2026
12 UF 165/24 15. Januar 2026
Beschluss vom Oberlandesgericht München - 34 Wx 271/25 e
19. November 2025
34 Wx 271/25 e 19. November 2025
Beschluss vom Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken (1. Senat für Familiensachen) - 6 UFH 2/25
7. November 2025
6 UFH 2/25 7. November 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - XII ZB 503/24
8. Oktober 2025
XII ZB 503/24 8. Oktober 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - XII ZB 502/24
8. Oktober 2025
XII ZB 502/24 8. Oktober 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe (Senat für Familiensachen) - 5 UFH 8/25
5. September 2025
5 UFH 8/25 5. September 2025
Beschluss vom Kammergericht (1. Zivilsenat) - 1 W 144/25
17. Juli 2025
1 W 144/25 17. Juli 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Rostock (3. Zivilsenat) - 3 AR 10/25, 3 AR 6/25, 3 AR 7/25, 3 AR 8/25
16. Juli 2025
3 AR 10/25, 3 AR 6/25, 3 AR 7/25, 3 AR 8/25 16. Juli 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (6. Senat für Familiensachen) - 6 UFH 2/25
2. Juni 2025
6 UFH 2/25 2. Juni 2025
Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (3. Zivilsenat) - 3x W 65/24, 3 Wx 65/24
17. März 2025
3x W 65/24, 3 Wx 65/24 17. März 2025