Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Wx 105/22

Tenor

I.          Die Beschwerden der Beteiligten zu 1. und zu 2. gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgericht – Duisburg vom 4. April 2022 werden zurückgewiesen.

II.        Die Beteiligten zu 1. und zu 2. haben jeweils zur Hälfte die Gerichtskosten des zweiten Rechtszuges zu tragen sowie hälftig dem Beteiligten zu 3. die ihm in der Beschwerdeinstanz entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.

III.     Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

IV.     Der Beschwerdewert wird festgesetzt werden, sobald die erbetenen Angaben zur Höhe der Nachlassaktiva vorliegen.


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