Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Wx 6/23

Tenor

  • I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 29. September 2022 wird zurückgewiesen.

  • II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

  • III. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.


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