Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Wx 76/23

Tenor

  • I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ratingen vom 6. April 2023 wird zurückgewiesen.

  • II. Der Beteiligten zu 1. hat die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen und dem Beteiligten zu 4. die ihm in der Beschwerdeinstanz entstandenen notwendigen Aufwendungen zu ersetzen.

  • III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

  • IV. Der Beschwerdewert wird auf bis 62.000 Euro festgesetzt.


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