Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 6 U 184/22

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 13.09.2022 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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