Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 22 U 153/23

Tenor

Der Fristverlängerungsantrag des Klägers vom 15.12.2023 wird zurückgewiesen.

Die Berufung des Klägers gegen das am 28.06.2023 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf 18.781,10 EUR festgesetzt.

Der Verhandlungstermin vom 02.02.2024 wird aufgehoben.


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