Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 7 WF 95/24

Tenor

Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Verfahrenswertbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Neuss vom 18.10.2023 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Verfahrenswert für das Scheidungsverfahren wird auf bis 500.000 € festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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