Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 22 U 80/24

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 16.05.2024 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Verhandlungstermin vom 21.02.2024 wird aufgehoben.


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