Hinweisbeschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 14 U 91/24

Tenor

I.

Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass die Berufung der Verfügungsbeklagten in vollem Umfang begründet sein dürfte.

Im Hinblick darauf mag die Verfügungsklägerin prüfen, ob sie nicht zur Vermeidung weiterer Kosten - die Zustimmung der Verfügungsbeklagten vorausgesetzt - ihren Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurücknimmt, soweit ihn nicht die Parteien (ursprünglicher Antrag zu 1.) übereinstimmend für erledigt erklärt haben.

II.

Die Verfügungsklägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu den ihr erteilten Hinweisen und dazu, ob sie - sollte sie ihren Antrag nicht zurücknehmen wollen oder die Verfügungsbeklagte der Antragsrücknahme nicht zustimmen - mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren einverstanden ist, bis zum 22.04.2025. Der Verfügungsbeklagten wird aufgegeben, sich innerhalb der vorgenannten Frist dazu zu erklären, ob sie einer eventuellen Antragsrücknahme der Verfügungsklägerin zustimmt und ob sie anderenfalls mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren einverstanden ist.


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