Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 20 U 73/24

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 5. April 2024 verkündete Urteil der 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Az.: 2a O 172/23 – wird zurückgewiesen.

                            Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

                            Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollsteckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten hinsichtlich der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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