Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 12 U 16/25

Tenor

  1. Auf die Berufung des Klägers wird das am 25.03.2025 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve (4 O 310/23) abgeändert.

         Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 17.273,57 € nebst Zinsen in Höhe          von fünf Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz seit dem          18.01.2024 zu zahlen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Beklagte.

  2. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

  3. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 17.273,57 € festgesetzt.


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