Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 VA 6/26

Tenor

  1. Die Anträge der Beteiligten zu 1. und zu 2. auf gerichtliche Entscheidung vom 12. Januar 2026 werden zurückgewiesen.

  1. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

  1. Der Geschäftswert wird auf 5.000 € festgesetzt.


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