Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 32 U 223/88

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Bochum 20. September 1988 abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Anschlußberufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer des Klägers liegt unter 40.000,-- DM.


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