Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 13 U 10/97

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 07. November 1996 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Münster unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 6.182,13 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 24. Oktober 1995 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges werden gegeneinander, aufgehoben.

Die Kosten der Berufungsinstanz tragen der Kläger zu 45 % und die Beklagten zu 55 %.

Die Beschwer der Parteien liegt unter 60.000,00 DM.


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