Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 9 U 88/99

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 15. März 1999 ver-kündete Urteil des Einzelrichters der 16. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert die Beklagten in Höhe von 12.937,80 DM.


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