Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 33 U 23/99

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 23. Juni 1999 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.885,31 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 16. Januar 1999 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreit werden der Beklagten aufer-legt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert die Beklagte in Höhe von 10.885,31 DM.


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