Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 6 U 14/04

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 3. Dezember 2003 verkündete Anerkenntnis-Teil- und Schlussurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Siegen im Zahlungsausspruch abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger unter Einschluss des zuerkannten Betrages 14.000,00 Euro nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 3. Juli 2002 zu zahlen.

Die weitergehende Zahlungsklage wird abgewiesen.

Die Kosten des zweiten Rechtszuges werden den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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