Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 25 U 53/02

Tenor

Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 14. Februar 2002 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgericht Siegen wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 1) ¾ und die Klägerin zu 2) ¼.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerinnen können Vollstreckungsmaßnahmen der Beklagten abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der jeweils zu vollstreckenden Beträge, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.


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