Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 12 UF 359/06

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners vom 13. Dezember 2006 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Bünde vom 5. Dezember 2006 dahin abgeändert, dass der Antragsgegner ab Rechtskraft dieses Beschlusses an die Antragstellerin eine monatliche Ausgleichsrente in Höhe von 125,77 € zu zahlen und zum Zwecke der Erfüllung in dieser Höhe seinen Anspruch auf Ruhegehalt gegen die Stadt F - Kontoführer: S in L - an die Antragstellerin abzutreten hat.

Die weitergehende Beschwerde des Antragsgegners und die Beschwerde der Antragstellerin werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.000,- € festgesetzt.


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