Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ss 262/07

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben soweit der Angeklagte verurteilt worden ist.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache wird zu neuer Verhandlung und Ent-scheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Essen zurückverwiesen.

Die weitergehende Revision wird mit der Maßgabe verworfen, dass der Ange-klagte vom Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs unter Ausnutzung eines Be-handlungsverhältnisses wegen des Berührens des Hodensacks bei der Ein-gangsuntersuchung des Geschädigten I freigesprochen ist.


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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ss 25/08
13. März 2007
3 Ss 25/08 13. März 2007
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ws 67/08
13. März 2007
3 Ws 67/08 13. März 2007

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