Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ws 67/08

Tenor

1. Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Bielefeld zurückverwiesen.

2. Die sofortige Beschwerde des Nebenklägers ist durch die Entscheidung zu Ziff. 1) gegenstandslos.


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