Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ss 528/07

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben,

a) soweit der Angeklagte wegen gefährlichen Eingriffs in den

Straßenverkehr verurteilt worden ist,

b) im Rechtsfolgenausspruch.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts - Jugendschöffengericht - Dorsten zurückverwiesen.

Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.


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