Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 VAs 9/99

Tenor

Dem Betroffenen wird auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird als unbegründet verworfen.

Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens nach einem Geschäftswert von 1.000,00 DM.


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