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StGB § 64 Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

Strafgesetzbuch

Hat eine Person den Hang, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, und wird sie wegen einer rechtswidrigen Tat, die überwiegend auf ihren Hang zurückgeht, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil ihre Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so soll das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anordnen, wenn die Gefahr besteht, dass sie infolge ihres Hanges erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird; der Hang erfordert eine Substanzkonsumstörung, infolge derer eine dauernde und schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung, der Gesundheit, der Arbeits- oder der Leistungsfähigkeit eingetreten ist und fortdauert. Die Anordnung ergeht nur, wenn aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte zu erwarten ist, die Person durch die Behandlung in einer Entziehungsanstalt innerhalb der Frist nach § 67d Absatz 1 Satz 1 oder 3 zu heilen oder über eine erhebliche Zeit vor dem Rückfall in den Hang zu bewahren und von der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten abzuhalten, die auf ihren Hang zurückgehen.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Karlsruhe (8. Kammer) - 8 K 1820/24
24. März 2026
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Beschluss vom Oberlandesgericht Celle - 1 Ws 24/26
16. März 2026
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Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen - 1 Ws 8/26
3. März 2026
1 Ws 8/26 3. März 2026
Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht - 1 Ws 8/26
3. März 2026
1 Ws 8/26 3. März 2026
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 5 StR 586/25
10. Februar 2026
5 StR 586/25 10. Februar 2026
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 6 StR 558/25
4. Februar 2026
6 StR 558/25 4. Februar 2026
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 1 StR 537/25
31. Dezember 2025
1 StR 537/25 31. Dezember 2025
Urteil vom Landgericht Wuppertal - 25 Ks 16/25 (45 Js 49/25)
19. Dezember 2025
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Urteil vom Landgericht Ravensburg (6. Strafkammer) - 6 NBs 25 Js 4939/23
18. Dezember 2025
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Beschluss vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 10 ZB 25.917
12. Dezember 2025
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