Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 Ss 128/08

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Revisionsverfahrens – an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Paderborn zurückverwiesen.


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