Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ws 104/08

Tenor

Die Beschwerde des Verurteilten wird mit der Maßgabe verworfen, dass dem Verurteilten aufgegeben wird, 200 Stunden Sozialdienst nach näherer Weisung des Gerichts abzuleisten.

Der Verurteilte trägt die Kosten des Verfahrens.


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