Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 Wx 138/08

Tenor

Der angefochtene Beschluss und der Beschluss des Amtsgerichts vom 23.10.2007 werden aufgehoben.

Die Androhungsverfügung des Amtsgerichts vom 15.08.2007 wird ebenfalls aufgehoben.

Der Geschäftswert des Verfahrens der sofortigen ersten und weiteren Beschwerde wird auf 76,69 € festgesetzt.


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