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ZPO § 349 Vorsitzender der Kammer für Handelssachen

Zivilprozessordnung

(1) In der Kammer für Handelssachen hat der Vorsitzende die Sache so weit zu fördern, dass sie in einer mündlichen Verhandlung vor der Kammer erledigt werden kann. Beweise darf er nur insoweit erheben, als anzunehmen ist, dass es für die Beweiserhebung auf die besondere Sachkunde der ehrenamtlichen Richter nicht ankommt und die Kammer das Beweisergebnis auch ohne unmittelbaren Eindruck von dem Verlauf der Beweisaufnahme sachgemäß zu würdigen vermag.

(2) Der Vorsitzende entscheidet

1.
über die Verweisung des Rechtsstreits;
2.
über Rügen, die die Zulässigkeit der Klage betreffen, soweit über sie abgesondert verhandelt wird;
3.
über die Aussetzung des Verfahrens;
4.
bei Zurücknahme der Klage, Verzicht auf den geltend gemachten Anspruch oder Anerkenntnis des Anspruchs;
5.
bei Säumnis einer Partei oder beider Parteien;
6.
über die Kosten des Rechtsstreits nach § 91a;
7.
im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe;
8.
in Wechsel- und Scheckprozessen;
9.
über die Art einer angeordneten Sicherheitsleistung;
10.
über die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung;
11.
über den Wert des Streitgegenstandes;
12.
über Kosten, Gebühren und Auslagen.

(3) Im Einverständnis der Parteien kann der Vorsitzende auch im Übrigen an Stelle der Kammer entscheiden.

(4) Die §§ 348 und 348a sind nicht anzuwenden.

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Zitiert von

Urteil vom Landgericht Darmstadt (18. Zivilkammer) - 18 O 25/23
3. November 2025
18 O 25/23 3. November 2025
Urteil vom Landgericht Darmstadt (18. Zivilkammer) - 18 O 34/25
27. Oktober 2025
18 O 34/25 27. Oktober 2025
Beschluss vom Kammergericht (5. Zivilsenat) - 5 W 118/21
23. September 2025
5 W 118/21 23. September 2025
Urteil vom Landgericht Hamburg (17. Kammer für Handelssachen) - 417 HKO 47/23
8. August 2025
417 HKO 47/23 8. August 2025
Urteil vom Landgericht Darmstadt (18. Zivilkammer) - 18 O 20/25
30. Juni 2025
18 O 20/25 30. Juni 2025
Urteil vom Landgericht Tübingen (20. Kammer für Handelssachen) - 20 O 38/24
16. Juni 2025
20 O 38/24 16. Juni 2025
Urteil vom Landgericht Darmstadt (6. Kammer für Handelssachen) - 18 O 53/24
12. Mai 2025
18 O 53/24 12. Mai 2025
Urteil vom Landgericht Saarbrücken (1. Kammer für Handelssachen) - 7HK O 17/25, 7 HKO 17/25
23. April 2025
7HK O 17/25, 7 HKO 17/25 23. April 2025
Beschluss vom Kammergericht (5. Zivilsenat) - 5 W 114/24
18. März 2025
5 W 114/24 18. März 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (5. Zivilsenat) - 5 W 2/25
18. Februar 2025
5 W 2/25 18. Februar 2025