ZPO § 349 Vorsitzender der Kammer für Handelssachen

Zivilprozessordnung

(1) In der Kammer für Handelssachen hat der Vorsitzende die Sache so weit zu fördern, dass sie in einer mündlichen Verhandlung vor der Kammer erledigt werden kann. Beweise darf er nur insoweit erheben, als anzunehmen ist, dass es für die Beweiserhebung auf die besondere Sachkunde der ehrenamtlichen Richter nicht ankommt und die Kammer das Beweisergebnis auch ohne unmittelbaren Eindruck von dem Verlauf der Beweisaufnahme sachgemäß zu würdigen vermag.

(2) Der Vorsitzende entscheidet

1.
über die Verweisung des Rechtsstreits;
2.
über Rügen, die die Zulässigkeit der Klage betreffen, soweit über sie abgesondert verhandelt wird;
3.
über die Aussetzung des Verfahrens;
4.
bei Zurücknahme der Klage, Verzicht auf den geltend gemachten Anspruch oder Anerkenntnis des Anspruchs;
5.
bei Säumnis einer Partei oder beider Parteien;
6.
über die Kosten des Rechtsstreits nach § 91a;
7.
im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe;
8.
in Wechsel- und Scheckprozessen;
9.
über die Art einer angeordneten Sicherheitsleistung;
10.
über die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung;
11.
über den Wert des Streitgegenstandes;
12.
über Kosten, Gebühren und Auslagen.

(3) Im Einverständnis der Parteien kann der Vorsitzende auch im Übrigen an Stelle der Kammer entscheiden.

(4) Die §§ 348 und 348a sind nicht anzuwenden.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 20 W 20/22
3. Mai 2022
20 W 20/22 3. Mai 2022
Urteil vom Landgericht Köln - 81 O 35/21
26. Januar 2022
81 O 35/21 26. Januar 2022
Beschluss vom Landgericht Arnsberg - 8 T 4/16
12. Oktober 2016
8 T 4/16 12. Oktober 2016
Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-20 U 107/15
25. August 2016
I-20 U 107/15 25. August 2016
Urteil vom Landgericht Braunschweig (1. Kammer für Handelssachen) - 21 O 1578/16
12. August 2016
21 O 1578/16 12. August 2016
Urteil vom Landgericht Hamburg (17. Kammer für Handelssachen) - 417 HKO 17/16
4. Juli 2016
417 HKO 17/16 4. Juli 2016
Urteil vom Landgericht Hamburg (17. Kammer für Handelssachen) - 417 HK O 105/15
15. Juni 2016
417 HK O 105/15 15. Juni 2016
Urteil vom Landgericht Hamburg (17. Kammer für Handelssachen) - 417 HKO 6/16
12. April 2016
417 HKO 6/16 12. April 2016
Urteil vom Landgericht Magdeburg (1. Kammer für Handelssachen) - 31 O 37/13
1. März 2016
31 O 37/13 1. März 2016
Urteil vom Landgericht Magdeburg (1. Kammer) - 31 O 217/09
11. August 2015
31 O 217/09 11. August 2015