Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 195/07

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13.08.2007 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Es wird festgestellt, dass die zwischen den Parteien bestehenden Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen zu den Lebensversicherungen Nr. #####/#### und L #####/####– ANN nicht durch die Rücktrittserklärung der Beklagten vom 25.07.2005 beendet worden sind.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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