Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 6 U 60/08

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 14.02.2008 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.313,50 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.07.2005 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin jeden weiteren immateriellen und materiellen Schaden aus dem Unfall vom 10.01.2005 zu ersetzen.

Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Klägerin zu 5/12 und der Beklagte zu 7/12.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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