Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 18 U 199/07

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 8. November 2007 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg

(4 O 397/06) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels im Zinsausspruch abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.600,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.10.2006 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert keine der Parteien mit mehr als 20.000,00 €; die Revision wird nicht zugelassen.


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