Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ss OWi 368/09

Tenor

Dem Betroffenen wird auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen

Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Rechtsbe-schwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Schwerte vom

24. Oktober 2008 gewährt.


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