Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 SsOWi 451/09

Tenor

1. Die Sache wird dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.

2. Das angefochtene Urteil wird insoweit aufgehoben, dass von den zwei angeordneten dreimonatigen Fahrverboten eines entfällt.

Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird verworfen.

3. Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Betroffene.


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