Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 26 U 149/05

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 22.06.2005 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 1.000,00 € nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basszinssatz seit dem 28.09.2004 zu zahlen.

Im Übrigen bleibt es bei der landgerichtlichen Verurteilung.

Die Berufung wird im Übrigen zurückgewiesen.

Von den Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger 94 % und der Beklagte 6 %, von den Kosten der zweiten Instanz tragen der Kläger 96 % und der Beklagte 4 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.