Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - III-5 Ws 374/10

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird dahingehend abgeändert, dass dem Ange¬klagten M Rechtsanwalt S, Markt 25, ####1 E2, ohne Einschränkung als – weiterer – Pflichtverteidiger beigeordnet wird.


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