Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - I-8 U 142/10

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 21. Juli 2010 verkündete Urteil des Landgerichts Essen teilweise abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen, soweit der Beklagte auf eine über 12.450,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 11. Juni 2009 hinausgehende Zahlung in Anspruch genommen wird.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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