Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - III-5 RVs 40/11

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den diesem zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.

In der Urteilsformel entfällt vor „Betruges“ der Zusatz „gewerbsmäßigen“.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Ent¬scheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Essen zurückverwiesen.

Die weitergehende Revision wird verworfen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen