Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - II-6 UF 176/11

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ab Februar 2012 monatlich im Voraus bis zum dritten eines jeden Monats Elementarunterhalt in Höhe von 1.335,00 € und Altersvorsorgeunterhalt in Höhe von 394,00 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung sowie die Anschlussberufung des Klägers werden zurückgewiesen.

Von den Kosten der ersten Instanz und der Berufungsinstanz tragen der Kläger 17 % und die Beklagte 83 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vorläufig vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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