Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 10 W 111/11

Tenor

betr. die grundstücksverkehrsrechtliche Genehmigung des Veräußerungsvertrages vom 07.10.2010 über das Grundstück, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Essen, G1, Bl. x, lfd. Nr. 17 ( Flur X, Flurstück X),

wird die Beschwerde des Beteiligten zu 5. vom 03.02.2012 als unstatthaft auf dessen Kosten verworfen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 7.888,08 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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