Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - III-5_RVs_91/11_OLG_Hamm

Tenor

Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der XI. kleinen Strafkammer des Landgerichts Essen vom 29. Juli 2011 hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 24. November 2011 durch nach Anhörung der Generalstaatsanwaltschaft beschlossen:

Die Revision wird auf Kosten des Angeklagten als unzulässig verworfen.


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