Anerkenntnisurteil vom Oberlandesgericht Hamm - I-20 U 102/11

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13.04.2011 verkündete Urteil der 2. Zivil­kammer abgeändert.

Der Klageantrag ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

 

Wegen der Höhe des Anspruchs wird das angefochtene Urteil aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht Dortmund zurückverwiesen, das auch über die Kosten des Berufungsverfahrens zu entscheiden hat.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen