Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - II-6 WF 184/12

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 14.7.2012 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Ibbenbüren vom 18.6.2012 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

 

Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 4.278,09 €.


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