Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 4 U 217/12

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30. Oktober 2012 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Paderborn teilweise abgeändert:

Die Beklagte bleibt verurteilt, an den Kläger 220,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03. Mai 2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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