Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 WF 4/13

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird die in dem am 19.11.2012 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Gladbeck erfolgte Festsetzung des Verfahrenswerts abgeändert.

Der Gegenstandswert für das Verfahren wird auf 5.505,- € festgesetzt. 


1234567891011121314151617

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen